Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/in

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/inSie erwerben Basiswissen für die Koordinierung der am Bau Beteiligten gemäß §3 BaustellV für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben und verbinden es mit praktischen Anwendungen.

Kursinhalt

Baustellenkoordination nach RAB 30, Anl. C

  • Einführung
  • Die Baustellenverordnung
  • Leistungsbild für die Koordination in der Planungsphase
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGEPLAN)
  • Übung 1: Erarbeiten eines SIGEPLANs
  • Bedeutung des SIGEPLANs
  • Unterlage
  • Übung 2: Ausarbeiten einer Unterlage
  • Bedeutung der Unterlage
  • Leistungsbild für die Koordination in der Ausführungsphase
  • Instrumente der Ausführungskoordination
  • Übung 3: Der Zwischenfall
  • Rechtliche Stellung des Koordinators
  • Grundlagen für Vertrags- und Honorargestaltung
  • Beschreibung der Stellung des Koordinators
  • Koordination als Vertragsgegenstand
  • Prüfung (60 min. + Einweisung)

Spezielle EDV-Anwendungen

  • Einführung in Softwareanwendungen
  • EDV-gestützte Erarbeitung von SIGEPLAN/Unterlage

Abschluss

Zertifikat Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/in (Bildungsträgerzertifizierung nach den Berufs-genossenschaftlichen Grundsätzen vom 24.04.2001)

Zugangsvoraussetzungen

nach RAB 30, Anl. C; Kenntnisvoraussetzungen nach RAB 30, Anl. B (Arbeitsschutztechnische Voraussetzungen)

Berufspraktische Voraussetzungen als Bauherrenvertreter; Architekten, Ingenieure und andere Baufachkräfte, die die Voraussetzungen nach RAB 30 erfüllen

Termine 2012

20.04.2012 - 05.05.2012
Weitere Termine auf Anfrage

Maßnahme-Nummer

955/0273/09

Kosten

695,20 € inkl. Lehrgangsunterlagen und Prüfungsgebühr

Kurs ist von der MwSt befreit.

Informationen zur Förderung über die Bildungsprämie finden Sie hier

Hinweise

Die Teilnahmebuchung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Die Anmeldung ist übertragbar.

Die Kursgebühr wird in Rechnung gestellt und ist vor Seminarbeginn fällig. Bei Stornierung der Anmeldung bis 10 Tage vor Beginn wird eine Unkostenpauschale von 30 % der Seminargebühren erhoben. Bei Stornierung nach dieser Frist oder bei Nichtteilnahme ist die gesamte Seminargebühr fällig.

Durch den Veranstalter kann das Seminar bei Nichtvorliegen einer wirtschaftlichen Teilnehmerzahl verschoben oder abgesagt werden. Bei Absage des Seminars vom Veranstalter wird die Seminargebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Dozenten beruhen. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen.

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Faltblatt Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator/in

 

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