Ausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten nach vfdB-Richtline 12-09/01 (03/2009)

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Brandschutzbeauftragte(r)Gemäß den Leitlinien des berufsgenossenschaftlichen Arbeitskreises „Feuerschutz“, der vfdb – Richtlinie 12-09/01 (03/2009), dem CEFPA-Standard und dem Richtlinienentwurf des Vereins der Brandschutzbeauftragten Deutschland e.V. für die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

Die/der Teilnehmer/in soll bei Seminarende in der Lage sein, das gesamte Aufgabenspektrum des Brandschutzbeauftragten wahrnehmen zu können.

 

Zielgruppe

Betriebliche Führungskräfte, Meister und Ingenieure in Umschulung bzw. Weiterbildung, vorgesehene Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel, Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltbeauftragte, Planungs- und Aufsichtsbehörden, Facility Manager.

Teilnehmen können auch interessierte Personen, die durch ihre ausgeübte bzw. zukünftige Tätigkeit über dieses Fachwissen verfügen müssen.

Kursinhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Brand- und Löschlehre
  • Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken
  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
  • Abschlussprüfung

Abschluss

Brandschutzbeauftragte/r

Zugangsvoraussetzungen

Eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. gleichwertige Ausbildung sowie eine zweijährige Berufserfahrung ist erforderlich.

Termine 2012

27.02.2012 - 22.03.2012
16.10.2012 - 15.11.2012

Maßnahme-Nummer

955/0269/09

Kosten

1.249,92 € inkl. Lehrgangsunterlagen und Prüfungsgebühr

Kurs ist von der MwSt befreit.

Informationen zur Förderung über die Bildungsprämie finden Sie hier

Hinweise

In Zusammenarbeit mit Dipl.-Ök., Dipl.-Ing. (FH) Manfred Kranz

Die Teilnahmebuchung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Die Anmeldung ist übertragbar.

Die Kursgebühr wird in Rechnung gestellt und ist vor Seminarbeginn fällig. Bei Stornierung der Anmeldung bis 10 Tage vor Beginn wird eine Unkostenpauschale von 30 % der Seminargebühren erhoben. Bei Stornierung nach dieser Frist oder bei Nichtteilnahme ist die gesamte Seminargebühr fällig.

Durch den Veranstalter kann das Seminar bei Nichtvorliegen einer wirtschaftlichen Teilnehmerzahl verschoben oder abgesagt werden. Bei Absage des Seminars vom Veranstalter wird die Seminargebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Dozenten beruhen. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen.

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Faltblatt Ausbildung zum / zur Brandschutzbeauftragten

 

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